Was ist der Freistellungsauftrag überhaupt?
Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank oder deinen Broker: "Bis zu diesem Betrag bitte keine Steuer auf meine Kapitalerträge abziehen." Er basiert auf dem gesetzlichen Sparerpauschbetrag, der seit 2023 bei 1.000 € pro Person liegt (vorher waren es 801 €).
Was sind Kapitalerträge? Alles was dir aus deinem Geld zufließt:
- Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld oder Girokonto
- Dividenden aus Aktien oder ETFs (Ausschütter)
- Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs (automatisch im Januar)
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank automatisch 25% Abgeltungssteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag auf alle Kapitalerträge ein – also ab dem ersten Euro.
− 25,00 € Abgeltungssteuer
− 1,38 € Soli
= 73,63 € netto
− 0 € Steuer (Freibetrag greift)
= 100,00 € netto
Die gute Nachricht: Zu viel gezahlte Steuer kannst du über die Steuererklärung zurückholen (Anlage KAP). Die schlechte Nachricht: Das bedeutet Aufwand und du bekommst dein Geld erst Monate später. Einfacher ist es, einen Freistellungsauftrag gleich korrekt zu stellen.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Betrag gilt pro Kalenderjahr und ist nicht übertragbar – wer 2026 weniger als 1.000 € Kapitalerträge hat, kann den Rest nicht ins nächste Jahr mitnehmen.
In meiner Bankzeit habe ich wirklich viele Menschen gesehen, die schlicht vergessen hatten, einen Freistellungsauftrag zu stellen – und dann im Januar wunderten, warum ihr Depot plötzlich Geld abgezogen hatte (Vorabpauschale ohne Freibetrag). Das ist so ärgerlich und so leicht zu vermeiden. Einmal stellen, einmal prüfen – und dann nie wieder drüber nachdenken.
Schritt-für-Schritt: Freistellungsauftrag stellen
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Alle deine Banken und Depots auflisten Überlege, bei welchen Instituten du Kapitalerträge erzielst: Girokonto (Zinsen, auch wenn minimal), Tagesgeld, Festgeld, ETF-Depot, Aktiendepot. Jedes Institut braucht einen eigenen Freistellungsauftrag.
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Freibetrag aufteilen Verteile deine 1.000 € sinnvoll auf die verschiedenen Banken. Wenn du hauptsächlich Erträge im Depot hast, stell dort den größten Teil. Beispiel: 800 € beim Broker, 200 € bei der Hausbank.
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Online in der Banking-App oder im Depot-Bereich einstellen Bei den meisten modernen Brokern und Banken findest du den Freistellungsauftrag in den Depot- oder Konteneinstellungen. In der Regel dauert das 3 Minuten.
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Steuer-ID angeben Du brauchst deine Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig, findest du auf deinem letzten Steuerbescheid oder beim Bundeszentralamt für Steuern). Ohne Steuer-ID ist der Freistellungsauftrag nicht gültig.
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Einmal jährlich prüfen (Januar) Der Freistellungsauftrag läuft unbefristet, aber du solltest einmal im Jahr prüfen: Stimmt die Verteilung noch? Haben sich meine Kapitalerträge verändert? Habe ich neue Depots eröffnet?
Wo stelle ich den Freistellungsauftrag? (Broker-Guide)
App → Profil (unten rechts) → Steuereinstellungen → Freistellungsauftrag beantragen. Steuer-ID wird beim Onboarding abgefragt.
App → Mehr → Steuern → Freistellungsauftrag. Alternativ: Web-Dashboard unter Konto → Steuer.
Online Banking → Wertpapiere → Depoteinstellungen → Freistellungsauftrag verwalten.
Online Banking → Depot → Einstellungen → Freistellungsauftrag. Auch fürs Tagesgeldkonto separat stellbar.
Wie teile ich den Freistellungsauftrag sinnvoll auf?
Du musst abschätzen, wo du die meisten Kapitalerträge erzielen wirst. Eine einfache Faustregel:
Besonderheit: Gemeinsamer Freistellungsauftrag bei Ehepaaren
Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften können ihre 2.000 € als gemeinsamen Freistellungsauftrag bei einer Bank stellen – oder getrennt aufteilen. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag macht Sinn, wenn die Erträge sehr ungleich verteilt sind (z.B. einer hat viel Depot, der andere kaum). Dann kann der gesamte Freibetrag auf das ertragreiche Konto gelegt werden.
NV-Bescheinigung: Alternative für Geringverdiener
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 11.784 €), kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Mit dieser werden gar keine Steuern einbehalten – selbst wenn deine Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 € übersteigen. Das ist besonders relevant für:
- Studierende mit geringem Einkommen
- Rentner mit kleiner Rente
- Kinder, die geerbt haben oder Geschenke mit Kapitalerträgen verwalten
Wann muss ich den Freistellungsauftrag spätestens stellen?
Technisch gesehen kannst du den Freistellungsauftrag jederzeit im laufenden Jahr stellen – er gilt dann ab sofort. Aber: Bereits einbehaltene Steuer bekommst du erst über die Steuererklärung zurück. Deshalb gilt:
- Neues Depot eröffnet? Sofort Freistellungsauftrag stellen.
- Anfang des Jahres: Ideal, um sicherzustellen, dass die Vorabpauschale (Januar) steuerfrei abgerechnet wird.
- Nachträglich: Immer noch sinnvoll – zukünftige Erträge im selben Jahr werden dann steuerfrei gestellt.
Ich gebe zu: Als ich mein erstes Depot eröffnet habe, habe ich das auch nicht sofort gemacht. Ich dachte, das sei kompliziert. Ist es nicht. Die meisten Broker haben das inzwischen so gut in die App integriert, dass es wirklich nur ein paar Klicks sind. Und wenn du einmal 263 € geschenkt bekommst – weil du einfach ein Formular ausgefüllt hast – wirst du nie wieder vergessen, das zu tun.
Das gehört noch dazu
Den Freistellungsauftrag zu stellen ist der erste Schritt. Damit er seine volle Wirkung entfaltet, lohnt es sich auch folgendes zu verstehen:
- Vorabpauschale einfach erklärt – was wird im Januar automatisch abgebucht und warum
- Ausschütter vs. Thesaurierer – wie sich ETF-Typen auf deinen Freibetrag auswirken
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Freistellungsauftrag, Vorabpauschale, Anlage KAP – alle wichtigen Steuer-To-dos für ETF-Anleger als kompakte Checkliste.